Glossar
Glossar: Begriffe aus Interim Management und Personalarbeit
Dieses Glossar erklärt über 40 Begriffe aus Interim Management, Personalarbeit und Arbeitsrecht in kurzen, verständlichen Absätzen, alphabetisch sortiert. Zusammengestellt hat es Patrick Perschbach, Interim Manager und Unternehmensberater aus Mechernich, der Unternehmen bundesweit bis zur Geschäftsführerebene unterstützt.
Wofür dieses Glossar gedacht ist
Wer zum ersten Mal mit einem Interim Manager spricht, hört schnell Begriffe wie Mandat, Tagessatz oder Statusfeststellung. Dazu kommen Fachwörter aus Personalarbeit und Arbeitsrecht, die in Umbauphasen plötzlich wichtig werden. Dieses Glossar erklärt sie kurz und verständlich und verweist jeweils auf die Seite, auf der Sie mehr erfahren.
Die Erklärungen zu Gesetzen sind allgemein gehalten und keine Rechtsberatung. In arbeitsrechtlichen Fragen arbeite ich mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihres Unternehmens zusammen. Rechtlich verantwortlich bleibt Ihr Anwalt.
A bis D
Active Sourcing
Beim Active Sourcing spricht das Unternehmen geeignete Kandidaten selbst an, statt auf Bewerbungen zu warten. Das geschieht über berufliche Netzwerke, Empfehlungen oder Kontakte aus früheren Verfahren. Für Fachkräfte, die nicht aktiv suchen, ist das oft der einzige Weg. Mehr dazu auf der Seite Fachkräftegewinnung.
AGG
AGG steht für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es soll Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Im Personalalltag betrifft es vor allem Stellenanzeigen, Auswahlverfahren und Absagen. Worauf Sie beim Formulieren achten, zeigt der Ratgeber Stellenanzeige schreiben.
Anforderungsprofil
Das Anforderungsprofil beschreibt, was eine Person für eine Stelle mitbringen muss: Fachwissen, Erfahrung, persönliche Eigenschaften. Es ist die Grundlage für Stellenanzeige, Auswahlgespräch und Einarbeitung. Ein unklares Profil ist einer der häufigsten Gründe, warum Besetzungen lange dauern oder scheitern. Wie es in den Ablauf passt, erklärt der Ratgeber Recruiting-Prozess in Schritten.
Betriebsrat
Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Nach § 1 Betriebsverfassungsgesetz wird er in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt, von denen drei wählbar sind. Bei vielen personellen und wirtschaftlichen Entscheidungen hat er Informations-, Beratungs- oder Mitbestimmungsrechte. Wie die Zusammenarbeit in Umbauphasen gelingt, beschreibt der Ratgeber Betriebsrat und Restrukturierung.
Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie regelt Themen für den ganzen Betrieb, etwa Arbeitszeit, mobiles Arbeiten oder die Einführung neuer Software. Nach § 77 Betriebsverfassungsgesetz gilt sie unmittelbar und zwingend für die Arbeitsverhältnisse im Betrieb.
Change Management
Change Management meint die geplante Begleitung von Veränderungen im Unternehmen. Es geht weniger um das neue Organigramm als um die Menschen: Wer muss was wann erfahren, wer muss mitziehen, wo entstehen Ängste. Ohne diese Begleitung bleiben gute Pläne oft auf dem Papier. Wie ich dabei vorgehe, steht unter Change Management.
E bis H
Einigungsstelle
Die Einigungsstelle schlichtet Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Nach § 76 Betriebsverfassungsgesetz besteht sie aus gleich vielen Beisitzern beider Seiten und einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich beide einigen müssen. In vielen Fragen ersetzt ihr Spruch die fehlende Einigung. Gute Vorbereitung und frühe Gespräche machen sie oft überflüssig.
Employee-Lifecycle
Der Employee-Lifecycle beschreibt den Weg eines Mitarbeiters durch das Unternehmen: Planung, Gewinnung, Einarbeitung, Entwicklung, Bindung und Trennung. Das Modell hilft zu erkennen, in welcher Phase ein Unternehmen gute Leute verliert. Ich nutze es in jedem Mandat als Landkarte. Ausführlich im Ratgeber Employee-Lifecycle.
Employer Branding
Employer Branding ist alles, was ein Unternehmen als Arbeitgeber erkennbar und glaubwürdig macht. Dazu gehören die Karriereseite, der Ton in Stellenanzeigen und vor allem das, was Mitarbeiter im Bekanntenkreis erzählen. Eine Hochglanzkampagne hilft wenig, wenn der Alltag anders aussieht. Für Betriebe abseits der Großstädte gibt der Ratgeber Arbeitgeber in der ländlichen Region Anregungen.
Fluktuation
Fluktuation bezeichnet den Wechsel von Mitarbeitern, also Austritte und die nötigen Neubesetzungen. Eine gewisse Fluktuation ist normal. Wird sie hoch, kostet sie Wissen, Zeit für Einarbeitung und Ruhe im Team. Ursachen und Gegenmittel beschreibt der Ratgeber Mitarbeiterbindung und Fluktuation.
Führungskräfteentwicklung
Führungskräfteentwicklung bereitet Mitarbeiter auf Führungsaufgaben vor oder stärkt Menschen, die bereits führen. Gerade im Mittelstand werden gute Fachleute oft ohne Vorbereitung zur Führungskraft befördert. Das rächt sich in Konflikten und Kündigungen im Team. Mehr unter Personalentwicklung und Führungskräfte.
Generalvollmacht
Eine Generalvollmacht berechtigt eine Person, den Vollmachtgeber in allen Angelegenheiten zu vertreten, bei denen Vertretung rechtlich zulässig ist. Im Unternehmen wird sie manchmal für Notfälle oder Übergangszeiten erteilt. Weil sie sehr weit reicht, sollte sie genau überlegt und mit dem Anwalt oder Notar abgestimmt werden. Wie Sie für den Ausfall der Geschäftsführung vorsorgen, zeigt der Ratgeber Notfallplan bei Ausfall des Geschäftsführers.
Geschäftsführer auf Zeit
Ein Geschäftsführer auf Zeit leitet ein Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum, etwa bei Krankheit, Nachfolge oder in einer Krise. Er kann als Organ bestellt werden oder mit Vollmachten unterhalb dieser Ebene arbeiten. Welche Lösung passt, hängt von der Aufgabe und der Rechtsform ab. Mehr dazu unter Interim Geschäftsführung.
Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Gerichten elektronisch geführt wird. Dort stehen unter anderem Kaufleute, Gesellschaften, ihre Geschäftsführer und erteilte Prokuren. Wer mit einem Unternehmen Geschäfte macht, kann dort nachsehen, wer es vertreten darf. Auch die Bestellung eines Geschäftsführers auf Zeit wird dort eingetragen.
HR-Kennzahlen
HR-Kennzahlen machen Personalarbeit messbar, zum Beispiel Fluktuationsquote, Krankenstand, Time to Hire oder Kosten je Einstellung. Sie helfen, Probleme früh zu sehen und Entscheidungen zu begründen. Wichtig ist, mit wenigen Zahlen anzufangen, die wirklich jemand liest. Welche sinnvoll sind, steht im Ratgeber HR-Kennzahlen.
HR-Software
HR-Software bündelt Aufgaben wie Personalakte, Urlaubsplanung, Bewerbermanagement oder Zeiterfassung. Sie spart Zeit, wenn die Abläufe vorher klar sind, und schafft Chaos, wenn nicht. Ich bin auf kein bestimmtes Produkt festgelegt. Worauf Sie bei der Auswahl achten, zeigt der Ratgeber HR-Software auswählen.
I bis M
Interessenausgleich
Der Interessenausgleich ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmer und Betriebsrat darüber, ob, wann und wie eine geplante Betriebsänderung umgesetzt wird. Die Pflicht zur Beratung mit dem Betriebsrat gilt nach § 111 Betriebsverfassungsgesetz in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern. Er ist vom Sozialplan zu unterscheiden. Beides erklärt der Ratgeber Interessenausgleich und Sozialplan.
Interim Management
Interim Management heißt Führung auf Zeit. Ein erfahrener Manager übernimmt für eine begrenzte Dauer eine Rolle im Unternehmen, mit Verantwortung und Entscheidungsbefugnis. Typische Anlässe sind eine Vakanz, eine Krise, ein Umbau oder ein Projekt, für das intern niemand frei ist. Wann es sich lohnt, erklärt der Ratgeber Wann ist Interim Management sinnvoll.
Interim Manager
Ein Interim Manager ist eine selbstständige Führungskraft, die für eine befristete Zeit eine Rolle in der Linie übernimmt und selbst umsetzt. Anders als ein Berater bleibt er nicht bei Empfehlungen stehen. Am Ende übergibt er geordnet an eine dauerhafte Lösung. Den Unterschied zum Berater zeigt der Ratgeber Interim Manager oder Berater.
Interim Provider
Ein Interim Provider vermittelt Interim Manager an Unternehmen und erhält dafür in der Regel einen Anteil am Honorar. Er übernimmt Suche und Vorauswahl. Ich arbeite direkt mit Unternehmen, ohne Provider dazwischen. Wie Sie den passenden Interim Manager finden, beschreibt der Ratgeber Interim Manager finden.
Krisenmanagement
Krisenmanagement umfasst alles, was ein Unternehmen tut, um eine akute Notlage zu stabilisieren: Liquidität sichern, Prioritäten setzen, Mitarbeiter, Kunden und Banken informieren. In dieser Phase zählt Tempo mehr als ein perfekter Plan. Oft hilft eine erfahrene Person von außen, die nicht in alte Konflikte verstrickt ist. Mehr unter Geschäftsführer auf Zeit in der Krise.
Mandat
Als Mandat bezeichnet man den Auftrag an einen Interim Manager. Darin sind Ziel, Umfang, Befugnisse, Laufzeit und Honorar geregelt. Je klarer das Mandat zu Beginn beschrieben ist, desto leichter fällt später die Bewertung, ob es erfüllt wurde. Was in den Vertrag gehört, zeigt der Ratgeber Vertrag mit dem Interim Manager.
Massenentlassungsanzeige
Die Massenentlassungsanzeige ist eine Meldung an die Agentur für Arbeit, bevor in kurzer Zeit viele Kündigungen ausgesprochen werden. Nach § 17 Kündigungsschutzgesetz ist sie innerhalb von 30 Kalendertagen zum Beispiel nötig, wenn ein Betrieb mit mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als fünf Arbeitnehmer entlässt. Für größere Betriebe gelten andere Schwellen. Fehler bei der Anzeige können Kündigungen unwirksam machen, deshalb gehört sie in die Hand Ihres Fachanwalts.
Mitarbeitergespräch
Das Mitarbeitergespräch ist ein geplantes Gespräch zwischen Führungskraft und Mitarbeiter, meist einmal im Jahr. Es geht um Rückblick, Ziele, Entwicklung und Zusammenarbeit. Richtig geführt ist es eines der wirksamsten Mittel gegen stille Unzufriedenheit. Wie Sie es einführen, erklärt der Ratgeber Mitarbeitergespräche einführen.
N bis R
Nachweisgesetz
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Dazu gehören etwa Beginn, Arbeitsort, Tätigkeit, Arbeitszeit und Vergütung. Seit 2025 ist dafür unter bestimmten Bedingungen auch die Textform zulässig, mit Ausnahmen für einzelne Branchen. Im Rahmen eines sauberen Onboardings sollte dieser Punkt fest eingeplant sein.
Onboarding
Onboarding ist die geplante Einarbeitung neuer Mitarbeiter, vom Vertrag bis zum Ende der ersten Monate. Es entscheidet mit darüber, ob jemand bleibt. Viele Kündigungen in der Probezeit gehen auf einen holprigen Start zurück. Eine praktische Liste bietet der Ratgeber Onboarding-Checkliste.
Personalentwicklung
Personalentwicklung umfasst alle Maßnahmen, mit denen Mitarbeiter fachlich und persönlich wachsen: Schulungen, Projekte, Mentoring, neue Aufgaben. Sie wirkt nur, wenn sie an den Zielen des Unternehmens ausgerichtet ist. Sonst bleibt sie ein Katalog, den keiner nutzt. Mehr unter Personalentwicklung und Führungskräfte.
Personalplanung
Personalplanung klärt, wie viele Menschen mit welchen Fähigkeiten das Unternehmen wann braucht. Sie verbindet Geschäftspläne mit Einstellungen, Ruhestand, Weiterbildung und Nachfolge. Ohne sie wird erst gesucht, wenn die Stelle schon frei ist. Wie das im Mittelstand praktisch geht, steht unter Personalplanung.
Personalstrategie
Die Personalstrategie legt fest, wie das Unternehmen seine Ziele mit den richtigen Menschen erreicht. Sie beantwortet Fragen wie: Welche Fähigkeiten brauchen wir in fünf Jahren, wo gewinnen wir Leute, wie halten wir sie. Sie muss nicht lang sein, aber sie muss gelebt werden. Den Weg dorthin beschreibt der Ratgeber Personalstrategie entwickeln.
Probezeit
Die Probezeit ist die erste Phase eines Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten schneller kündigen können. Nach § 622 Absatz 3 BGB beträgt die Kündigungsfrist während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten zwei Wochen. Unabhängig davon greift der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 Kündigungsschutzgesetz erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Die Probezeit ist die beste Gelegenheit für ehrliche Gespräche über die Zusammenarbeit.
Prokura
Die Prokura ist eine im Handelsgesetzbuch geregelte, weitreichende Vollmacht. Nach § 49 HGB ermächtigt sie zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Grundstücke darf ein Prokurist nur verkaufen oder belasten, wenn ihm das besonders erteilt ist. Die Prokura wird im Handelsregister eingetragen und kann auch einem Interim Manager erteilt werden.
Restrukturierung
Restrukturierung bedeutet den Umbau eines Unternehmens, um es wirtschaftlich wieder auf feste Beine zu stellen. Das kann Abläufe, Standorte, Strukturen und Personal betreffen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zur tatsächlichen Lage passen und sauber umgesetzt werden. Wie ich solche Vorhaben begleite, steht unter Restrukturierung und Change.
S bis Z
Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbstständiger arbeitet, tatsächlich aber wie ein Beschäftigter eingebunden ist. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind nach § 7 SGB IV eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation. Bei Interim-Mandaten sollte das Thema vorab sauber geklärt werden. Hintergründe im Ratgeber Scheinselbstständigkeit bei Interim Managern.
Sozialauswahl
Die Sozialauswahl ist bei betriebsbedingten Kündigungen vorgeschrieben, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt. Nach § 1 Absatz 3 Kündigungsschutzgesetz sind dabei die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung zu berücksichtigen. Fehler machen die Kündigung angreifbar. Die rechtliche Prüfung übernimmt Ihr Fachanwalt, ich unterstütze bei Daten und Ablauf. Mehr unter Personalabbau begleiten.
Sozialplan
Der Sozialplan ist eine Einigung zwischen Unternehmer und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Mitarbeitern durch eine Betriebsänderung entstehen. Typische Inhalte sind Abfindungen, Regeln für Versetzungen oder Hilfen bei der Jobsuche. Er ist in § 112 Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Der Unterschied zum Interessenausgleich ist im Ratgeber Interessenausgleich und Sozialplan erklärt.
Statusfeststellungsverfahren
Im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV klärt die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Antrag, ob eine Tätigkeit eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit ist. Beantragen können es die Beteiligten, also Auftraggeber und Auftragnehmer. Das Verfahren schafft Rechtssicherheit bei der Frage der Sozialversicherungspflicht. Bei längeren Interim-Mandaten kann es sinnvoll sein, das mit Ihrem Steuerberater oder Anwalt zu besprechen.
Tagessatz
Der Tagessatz ist das übliche Honorarmodell im Interim Management: ein fester Betrag pro Einsatztag. Daneben gibt es Stundensätze und Pauschalen. Ich vereinbare mein Honorar individuell, je nach Aufgabe und Umfang. Einordnung und Rechenweg finden Sie unter Kosten.
Time to Hire
Time to Hire misst die Zeit vom ersten Kontakt mit einem Kandidaten bis zu seiner Zusage. Ist sie lang, springen gute Bewerber ab, weil andere Unternehmen schneller sind. Die Kennzahl zeigt deshalb, wo der eigene Ablauf hakt. Wie Sie das Tempo erhöhen, steht unter Recruiting-Prozesse optimieren.
Übergabe
Die Übergabe ist der geplante Abschluss eines Interim-Mandats. Der Interim Manager übergibt Aufgaben, Wissen und laufende Vorgänge an eine neue Führungskraft oder ein Team. Eine gute Übergabe wird nicht in der letzten Woche erledigt, sondern von Anfang an mitgedacht. Wie das gelingt, erklärt der Ratgeber Übergabe am Ende eines Interim-Mandats.
Unternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge bezeichnet die Übergabe eines Unternehmens an eine neue Inhaber- oder Führungsgeneration, innerhalb der Familie oder an Externe. Zwischen Ausscheiden und Ankunft der Nachfolge entsteht oft eine Lücke. Eine Geschäftsführung auf Zeit kann diese Phase überbrücken und den Übergang vorbereiten. Mehr unter Nachfolge mit Interim Geschäftsführer.
Vakanz
Eine Vakanz ist eine unbesetzte Stelle. Bei Schlüsselpositionen wie der Personalleitung bleibt in dieser Zeit vieles liegen, und Entscheidungen werden vertagt. Ein Interim Manager kann die Lücke schließen, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist. Mehr unter Personalleitung bei Vakanz überbrücken.
Wirtschaftsausschuss
Der Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium, das nach § 106 Betriebsverfassungsgesetz in Unternehmen mit in der Regel mehr als hundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern gebildet wird. Er berät wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer und unterrichtet den Betriebsrat. Dazu gehören etwa die wirtschaftliche Lage, Investitionen und geplante Umbauten. Früh und offen informiert, wird er zum nützlichen Gesprächspartner.
Sie möchten über Ihre Lage sprechen statt über Begriffe?
Ein Glossar ersetzt kein Gespräch. Wenn Sie wissen möchten, was diese Begriffe für Ihr Unternehmen konkret bedeuten, sprechen wir 45 Minuten kostenfrei und unverbindlich, per Telefon, per Video oder vor Ort in Mechernich. Wie es danach weitergeht, steht unter Ablauf.
Häufige Fragen
Ersetzt das Glossar eine rechtliche Beratung?
Nein. Die Erklärungen geben einen allgemeinen Überblick und gelten nicht für Ihren Einzelfall. Arbeitsrechtliche Fragen klären Sie mit Ihrem Fachanwalt, mit dem ich in Mandaten eng zusammenarbeite. Mehr dazu unter Restrukturierung und Change.
Was ist der Unterschied zwischen Interessenausgleich und Sozialplan?
Der Interessenausgleich regelt, ob, wann und wie eine Betriebsänderung umgesetzt wird. Der Sozialplan regelt, wie die wirtschaftlichen Nachteile für die Mitarbeiter ausgeglichen oder gemildert werden. Ausführlich erklärt im Ratgeber Interessenausgleich und Sozialplan.
Ich vermisse einen Begriff. Was kann ich tun?
Schreiben Sie mir über die Seite Kontakt, dann prüfe ich, ob er ins Glossar gehört. Viele Fragen beantwortet auch die Seite Häufige Fragen. Ihre konkrete Frage können Sie mir außerdem im kostenfreien Erstgespräch stellen.
Stand: Oktober 2026
Quellen:
- § 1 BetrVG, Errichtung von Betriebsräten
- § 76 BetrVG, Einigungsstelle
- § 77 BetrVG, Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
- § 106 BetrVG, Wirtschaftsausschuss
- § 111 BetrVG, Betriebsänderungen
- § 112 BetrVG, Interessenausgleich und Sozialplan
- § 1 KSchG, Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
- § 17 KSchG, Anzeigepflicht
- § 622 BGB, Kündigungsfristen
- § 8 HGB, Handelsregister
- § 49 HGB, Umfang der Prokura
- § 53 HGB, Eintragung der Prokura
- § 7 SGB IV, Beschäftigung
- § 7a SGB IV, Feststellung des Erwerbsstatus
- § 2 NachwG, Nachweispflicht
- § 1 AGG, Ziel des Gesetzes