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Interim Geschäftsführung: Führung auf Zeit mit voller Verantwortung

Patrick Perschbach übernimmt als Interim Manager die Geschäftsführung in Unternehmen, wenn die Spitze plötzlich ausfällt, eine Nachfolge vorbereitet werden muss oder eine Krise schnelle Entscheidungen verlangt. Er war selbst geschäftsführender Gesellschafter eines Personaldienstleisters mit zuletzt 255 Mitarbeitern und arbeitet von Mechernich aus bundesweit.

Wann Unternehmen einen Geschäftsführer auf Zeit brauchen

Eine Geschäftsführung lässt sich nicht einfach vertreten. Wenn sie ausfällt, bleiben Entscheidungen liegen, und das merken Kunden, Banken und Mitarbeiter schnell. Ich übernehme in solchen Phasen die Führung, bis eine dauerhafte Lösung steht oder die Lage wieder stabil ist.

  • Plötzlicher Ausfall: Die Geschäftsführung fällt durch Krankheit, Trennung oder einen Todesfall weg.
  • Nachfolge: Der Inhaber will sich zurückziehen, und die Übergabe braucht jemanden in der Mitte.
  • Wachstum: Das Unternehmen ist größer geworden, als die bisherige Führungsstruktur trägt.
  • Krise: Umsatz bricht ein, Kosten laufen davon oder ein Umbau ist unvermeidbar.
  • Neuer Eigentümer: Nach einem Kauf soll jemand das Unternehmen in die neue Struktur führen.

Was ich als Interim Geschäftsführer verantworte

Der Auftrag wird vorher klar beschrieben. Typisch sind diese Aufgaben:

  • Führung des Tagesgeschäfts und der Führungskräfte
  • Steuerung von Liquidität, Budget und Kosten zusammen mit Finanzen und Steuerberatung
  • Gespräche mit Gesellschaftern, Banken, wichtigen Kunden und Lieferanten
  • Entscheidungen zu Organisation und Personal, bis hin zu Umstrukturierungen
  • Vorbereitung der Übergabe an eine dauerhafte Geschäftsführung

Mein Schwerpunkt liegt auf Personal und Organisation. Viele Krisen in Unternehmen sind am Ende Führungs- und Strukturfragen. Wer sie löst, schafft die Grundlage, auf der Zahlen wieder besser werden. Für Fragen zu Finanzen, Prozessen und Digitalisierung gibt es eine eigene Seite: Organisation, Finanzen und Digitalisierung.

Meine eigene Erfahrung als Geschäftsführer

Ich war selbst Geschäftsführer. Als geschäftsführender Gesellschafter habe ich mein eigenes Personaldienstleistungsunternehmen von 40 Mitarbeitern im Gründungsjahr auf 255 Mitarbeiter bis Ende 2019 geführt. Die Verantwortung für Gehälter, Kunden und Banken kenne ich deshalb aus eigener Erfahrung. Und ich weiß, wie es ist, wenn am Ende eine Person entscheiden muss.

Davor war ich viele Jahre Führungskraft. Ich habe kleine Niederlassungen zu erfolgreichen Einheiten entwickelt und Umsatzsteigerungen von mehreren hunderttausend bis 2,5 Millionen Euro erreicht. Diese Erfahrung bringe ich in jedes Mandat mit, vor allem dort, wo Personal und Wachstum eng zusammenhängen.

Organstellung und Haftung

Bei einer GmbH gibt es zwei übliche Wege. Entweder werde ich als Geschäftsführer bestellt und ins Handelsregister eingetragen. Dann habe ich die Rechte und Pflichten eines Organs, einschließlich der Haftung. Oder ich arbeite mit einer Vollmacht, etwa als Generalbevollmächtigter, und die formale Geschäftsführung bleibt bei einer anderen Person.

Welcher Weg passt, hängt von der Aufgabe ab. Wer Verträge unterschreiben, Banken gegenüber auftreten und Personal führen soll, braucht meist die volle Organstellung. Damit verbunden sind Fragen zur Haftung und zur Absicherung, zum Beispiel über eine D&O-Versicherung. Diese Punkte kläre ich vor Mandatsbeginn mit Ihnen und Ihren Rechtsberatern. Eine Rechtsberatung ersetzt diese Seite nicht.

Unabhängig vom Weg arbeite ich selbstständig. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis, und alles, was ich im Mandat erfahre, behandle ich vertraulich, auch nach Ende der Zusammenarbeit.

Wie ein Mandat in der Geschäftsführung abläuft

Am Anfang steht ein offenes Gespräch mit den Gesellschaftern oder dem Beirat. Danach schaue ich mir Zahlen, Organisation und Führungsteam an und lege mit Ihnen fest, was in welcher Reihenfolge passiert. Im Mandat berichte ich regelmäßig. Zum Ende übergebe ich geordnet an die dauerhafte Lösung.

Die einzelnen Schritte beschreibe ich auf der Seite Ablauf. Wie lange solche Mandate laut Studien dauern und was sie im Markt kosten, finden Sie unter Kosten. Ob ein Interim Manager oder ein Berater besser passt, klärt der Ratgeber Interim Manager oder Berater.

Wenn es um Personal geht: Geschäftsführung und HR aus einer Hand

In vielen Unternehmen hängt eine schwierige Lage mit Personalthemen zusammen: zu wenig Leute, die falschen Strukturen, ein angespanntes Verhältnis zum Betriebsrat. Hier kann ich beide Rollen verbinden. Ich führe das Unternehmen und gestalte die Personalarbeit mit. Wenn nur die HR-Leitung fehlt, ist Interim HR-Management der passende Rahmen. Steht ein Umbau an, lesen Sie Restrukturierung und Change.

Sprechen Sie mit mir über Ihre Lage

Im Erstgespräch hören Sie keine Präsentation. Sie schildern die Lage, ich stelle Fragen und sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich helfen kann. 45 Minuten, online, kostenfrei.

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Vertiefende Themen zu Interim Geschäftsführung

  • Nachfolge überbrücken: Der Inhaber will oder muss gehen, die Nachfolge ist noch offen. Ich führe auf Zeit und bereite die Übergabe vor.
  • Geschäftsführer in der Krise: Wenn die Zahlen kippen und schnelle Entscheidungen nötig sind: Ich übernehme Führung und Umsetzung auf Zeit.
  • Interim Management Mittelstand: Führung auf Zeit, zugeschnitten auf Betriebe, in denen Eigentum und Leitung oft in einer Hand liegen. Direkt, ohne Provider, mit geplanter Übergabe.

So starten wir: in drei Schritten

  1. Erstgespräch, 45 Minuten, kostenfrei. Sie schildern die Lage per Telefon, Video oder vor Ort in Mechernich. Ich sage Ihnen ehrlich, ob und wie ich helfen kann.
  2. Klärung und Angebot. Wir legen Ziel, Umfang, Befugnisse und Dauer fest. Daraus entsteht ein schriftliches Angebot, ohne Verpflichtung für Sie.
  3. Start, Umsetzung, Übergabe. Ich übernehme die Aufgabe, Sie bekommen regelmäßig einen klaren Bericht, und das Mandat endet mit einer geplanten Übergabe.

Häufige Fragen

Wird ein Interim Geschäftsführer ins Handelsregister eingetragen?

Wenn er als Geschäftsführer einer GmbH bestellt wird, ja. Alternativ ist eine Vollmacht ohne Organstellung möglich. Welcher Weg passt, kläre ich vor Mandatsbeginn mit Ihnen und Ihren Rechtsberatern.

Wie haftet ein Interim Geschäftsführer?

Ein bestellter Geschäftsführer haftet grundsätzlich wie jeder andere Geschäftsführer. Deshalb gehören Haftungsfragen und Versicherungsschutz vor Beginn auf den Tisch. Die rechtliche Prüfung übernehmen Fachanwälte.

Wie lange bleibt ein Interim Geschäftsführer im Unternehmen?

So lange, bis die Aufgabe erledigt oder die dauerhafte Lösung gefunden ist. Laut DDIM Interim Management Report 2025 dauern 63 Prozent aller Interim-Mandate zwischen 3 und 12 Monaten. Mehr zum Ablauf finden Sie unter Ablauf.

Hilft ein Interim Geschäftsführer bei der Unternehmensnachfolge?

Ja, das ist ein typischer Anlass. Ich kann die Zeit zwischen dem Rückzug des Inhabers und der neuen Führung überbrücken und die Übergabe vorbereiten. Wann sich das lohnt, beschreibt der Ratgeber Wann ist Interim Management sinnvoll.

Was kostet ein Interim Geschäftsführer?

Das Honorar vereinbare ich individuell als Tagessatz, Stundensatz oder Pauschale. Marktzahlen aus aktuellen Studien und einen Rechenweg finden Sie auf der Seite Kosten.

In 45 Minuten wissen Sie, ob ich Ihnen helfen kann

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