Leistung
Geschäftsführer auf Zeit, wenn das Unternehmen in der Krise steckt
Patrick Perschbach übernimmt als Geschäftsführer auf Zeit die Führung von Unternehmen in schwierigen Phasen: Umsatzeinbruch, steigende Kosten, Konflikte in der Führung oder ein Umbau, der nicht vorankommt. Er schafft Überblick, setzt Prioritäten und setzt Maßnahmen um, vor allem bei Personal und Organisation. Er arbeitet von Mechernich aus bundesweit.
Wenn Sie nachts an die Zahlen denken
Die Aufträge sind weniger geworden, die Kosten nicht. Die Bank fragt öfter nach. In der Führung gibt es unterschiedliche Meinungen, was jetzt zu tun ist, und am Ende passiert wenig. Die Mitarbeiter spüren, dass etwas nicht stimmt. Vielleicht sind Sie selbst als Geschäftsführer erschöpft, oder die Gesellschafter haben das Vertrauen in die bisherige Führung verloren.
Was kostet es, die Krise auszusitzen?
In einer Krise wird Zeit zum knappsten Gut. Jeder Monat ohne klare Entscheidungen verbraucht Liquidität und Vertrauen. Gute Mitarbeiter gehen, weil sie Unsicherheit spüren. Lieferanten verkürzen Zahlungsziele. Wer zu lange wartet, hat später weniger Möglichkeiten.
Hinzu kommen rechtliche Pflichten der Geschäftsleitung. Nach § 1 StaRUG müssen Geschäftsleiter einer juristischen Person fortlaufend über Entwicklungen wachen, die den Fortbestand gefährden können, und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gilt die Antragspflicht nach § 15a Insolvenzordnung mit festen Höchstfristen. Das ist keine Rechtsberatung: Wenn diese Fragen im Raum stehen, brauchen Sie sofort einen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Rechtlich verantwortlich bleibt Ihr Anwalt.
Was ich als Geschäftsführer auf Zeit in der Krise übernehme
Ich bin kein Insolvenzverwalter und erstelle keine Sanierungsgutachten. Meine Rolle ist die Führung im Unternehmen, Seite an Seite mit Ihren Beratern für Recht, Steuern und Finanzierung.
- eine schnelle Bestandsaufnahme: Liquidität, Kosten, Aufträge, Führung, Personal
- eine kurze Liste der Maßnahmen, die am meisten bewirken, abgestimmt mit den Gesellschaftern
- klare Entscheidungen und Zuständigkeiten in der Führung
- Gespräche mit Bank, wichtigen Kunden und Lieferanten, gemeinsam mit Ihren Beratern
- Umsetzung von Maßnahmen bei Personal und Organisation, bis hin zu einem Umbau
- offene Kommunikation an die Belegschaft, damit die Richtigen bleiben
Wenn der Umbau Stellen betrifft, lesen Sie Personalabbau begleiten. Für die Gestaltung der neuen Abläufe gibt es die Seite Organisation, Finanzen und Digitalisierung.
So starten wir
- Erstgespräch: 45 Minuten, kostenfrei und vertraulich. Sie schildern die Lage offen, auch das Unangenehme.
- Angebot: Wir klären Ziel, Umfang und Befugnisse, also auch, ob ich als Geschäftsführer bestellt werde oder mit Vollmacht arbeite. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot.
- Umsetzung: Ich beginne mit Zuhören und Zahlen, setze mit Ihnen Prioritäten, berichte regelmäßig an Gesellschafter oder Beirat und übergebe an eine dauerhafte Führung, wenn die Lage stabil ist.
Was in den ersten Wochen eines Mandats passiert, beschreibt der Ratgeber Die ersten 100 Tage als Interim Manager.
Was mich für diese Aufgabe qualifiziert
Ich habe zahlreiche Unternehmen durch Krisen und Umstrukturierungen begleitet. Als geschäftsführender Gesellschafter habe ich mein eigenes Unternehmen von 40 auf 255 Mitarbeiter bis Ende 2019 geführt, als Führungskraft Niederlassungen mit Umsatzsteigerungen von mehreren hunderttausend bis 2,5 Millionen Euro entwickelt. Ich kenne die Lage des Unternehmers, der Gehälter zahlen muss, aus eigener Erfahrung.
Was Gesellschafter in dieser Lage fragen
Können wir uns das in der Krise leisten?
Die Frage ist berechtigt. Das Honorar richtet sich nach Einsatztagen, Dauer und Verantwortung und wird als Tagessatz, Stundensatz oder Pauschale vereinbart. Dem steht gegenüber, was weitere Monate ohne Führung kosten. Den Rechenweg finden Sie unter Kosten.
Lohnt sich das noch?
Das kann ich erst nach einem Blick auf die Lage sagen. Wenn ich keinen sinnvollen Ansatz sehe, sage ich es im Erstgespräch offen.
Wie viel Zeit braucht das von uns?
Am Anfang intensiv, für Zahlen, Gespräche und Entscheidungen. Danach regelmäßige Berichte und Abstimmungen mit den Gesellschaftern.
Akzeptiert die Belegschaft einen Externen?
In der Krise oft eher als gedacht. Viele Mitarbeiter sind erleichtert, wenn jemand Klarheit schafft.
Warten Sie nicht zu lange
In einer Krise zählt jeder Monat. Ein vertrauliches Gespräch kostet Sie nur 45 Minuten.
Häufige Fragen
Sind Sie Sanierungsberater oder Insolvenzverwalter?
Nein. Ich übernehme die Führung im Unternehmen und setze Maßnahmen um. Sanierungsgutachten, Insolvenzrecht und Finanzierung bleiben bei den Fachleuten, mit denen ich eng zusammenarbeite.
Was regelt das StaRUG?
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen enthält unter anderem in § 1 die Pflicht der Geschäftsleiter, Entwicklungen zu überwachen, die den Fortbestand gefährden können, und gegenzusteuern. Was das für Sie bedeutet, klärt Ihr Anwalt.
Haftet ein Interim Geschäftsführer in der Krise?
Ein bestellter Geschäftsführer hat grundsätzlich die Pflichten eines Organs. Deshalb klären wir vor Beginn Haftung und Versicherungsschutz mit Ihren Rechtsberatern. Mehr dazu auf der Seite Interim Geschäftsführung.
Wie schnell können Sie anfangen?
Das hängt von meinen laufenden Mandaten ab. Im Erstgespräch nenne ich Ihnen einen realistischen Starttermin.
Arbeiten Sie mit unserer Bank zusammen?
Ja, gemeinsam mit Ihren Finanzberatern. Banken wollen in der Krise wissen, wer verantwortlich ist und welcher Plan gilt. Diese Gespräche gehören zu meiner Aufgabe.