Leistung
Personalabbau begleiten: geordnet, fair und ohne die Falschen zu verlieren
Patrick Perschbach begleitet als Interim Manager Unternehmen, die Personal abbauen müssen. Er übernimmt Planung, Zeitplan, Abstimmung mit Betriebsrat und Fachanwalt sowie die Gespräche, damit der Abbau sozialverträglich gelingt und das Unternehmen danach arbeitsfähig bleibt. Er sitzt in Mechernich und ist bundesweit tätig.
Für wen diese Seite ist
Die Zahlen lassen keinen anderen Weg zu: Stellen müssen wegfallen. Sie haben so etwas vielleicht noch nie gemacht, oder es ist lange her. Sie wissen, dass Fehler teuer werden können, rechtlich wie menschlich. Und Sie wollen nicht, dass Ihr Betrieb hinterher als schlechter Arbeitgeber in der Region gilt. Geht es um einen größeren Umbau mit neuen Strukturen, finden Sie den Rahmen unter Restrukturierung und Change.
Was passiert, wenn der Abbau nebenbei läuft?
Personalabbau ist ein formaler Ablauf mit Fristen und Beteiligungsrechten. Wer ihn nebenbei erledigt, riskiert Fehler, die Kündigungen angreifbar machen. Dazu kommt der Schaden im Betrieb: Gerüchte, sinkende Leistung und Kündigungen gerade der Mitarbeiter, die Sie halten wollten, weil sie am Markt die besten Chancen haben.
Welche Regeln beim Personalabbau gelten können
Die folgenden Punkte sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, prüft Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rechtlich verantwortlich bleibt Ihr Anwalt, ich arbeite eng mit ihm zusammen.
- Massenentlassungsanzeige: Nach § 17 Kündigungsschutzgesetz muss der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit Anzeige erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte Zahl von Arbeitnehmern entlässt. Die Schwellen sind nach Betriebsgröße gestaffelt. Besteht ein Betriebsrat, ist er vorher schriftlich zu unterrichten.
- Betriebsänderung: In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Unternehmer den Betriebsrat nach § 111 Betriebsverfassungsgesetz über geplante Betriebsänderungen rechtzeitig und umfassend unterrichten und sie mit ihm beraten. Dazu kann auch die Einschränkung eines Betriebs gehören.
- Interessenausgleich und Sozialplan: § 112 Betriebsverfassungsgesetz regelt beides. Der Interessenausgleich betrifft die geplante Maßnahme selbst, der Sozialplan den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile. Kommt keine Einigung über den Sozialplan zustande, entscheidet die Einigungsstelle.
- Sozialauswahl: Bei betriebsbedingten Kündigungen sind nach § 1 Absatz 3 Kündigungsschutzgesetz Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung ausreichend zu berücksichtigen.
Mehr zu den beiden Vereinbarungen lesen Sie im Ratgeber Interessenausgleich und Sozialplan.
Was ich beim Personalabbau übernehme
- Personalplanung: welche Funktionen das Unternehmen danach braucht
- einen Zeitplan, der Fristen und Beteiligung berücksichtigt, abgestimmt mit Ihrem Anwalt
- Vorbereitung der Unterlagen und Zahlen für Betriebsrat und Anwalt
- Gespräche mit dem Betriebsrat begleiten oder führen
- Führungskräfte auf Trennungsgespräche vorbereiten, schwierige Gespräche selbst führen
- Kommunikation an die Belegschaft, die bleibt
- Gespräche mit Leistungsträgern, damit sie bleiben
Wie ein Trennungsgespräch respektvoll abläuft, beschreibt der Ratgeber Trennungsgespräch führen.
Ablauf der Zusammenarbeit
- Erstgespräch: 45 Minuten, kostenfrei, vertraulich. Sie schildern die Lage, noch bevor etwas bekannt ist.
- Angebot: Wir klären Ziel, Umfang und Befugnisse, etwa ob ich gegenüber dem Betriebsrat für Sie spreche. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot.
- Umsetzung: Ich arbeite den Plan mit Ihnen und Ihrem Anwalt ab, berichte regelmäßig und übergebe am Ende an Ihre Personalverantwortlichen.
Warum ich
Ich habe zahlreiche Unternehmen durch Krisen und Umstrukturierungen begleitet. Als Unternehmer habe ich selbst einen Personaldienstleister von 40 auf 255 Mitarbeiter bis Ende 2019 geführt. Ich kenne also beide Seiten: die Verantwortung für Arbeitsplätze und die Pflicht, ein Unternehmen wirtschaftlich zu halten.
Häufige Einwände
Was kostet das?
Der Aufwand richtet sich nach Zahl der Betroffenen, Standorten, Betriebsrat und Dauer. Abgerechnet wird als Tagessatz, Stundensatz oder Pauschale. Einen Rechenweg finden Sie unter Kosten.
Lohnt sich das neben dem Anwalt?
Der Anwalt sichert das Recht ab. Ich sorge dafür, dass der Abbau im Betrieb sauber umgesetzt wird. Beides zusammen ist meist günstiger als die Folgen eines schlecht geführten Abbaus.
Wie viel Zeit kostet es die Geschäftsführung?
Die Entscheidungen bleiben bei Ihnen. Vorbereitung, Abstimmung und viele Gespräche übernehme ich.
Wirkt ein Externer kalt?
Nicht, wenn er sich Zeit für die Menschen nimmt. Gerade weil ich nicht in alte Konflikte verstrickt bin, können Gespräche sachlicher verlaufen.
Sprechen Sie vertraulich mit mir
Je früher wir sprechen, desto mehr Spielraum bleibt. Das Gespräch ist kostenfrei und vertraulich.
Häufige Fragen
Ersetzen Sie den Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Nein. Ich gebe keine Rechtsberatung. Rechtlich verantwortlich bleibt Ihr Anwalt. Ich übernehme Planung, Umsetzung und Gespräche und arbeite eng mit ihm zusammen.
Wann ist eine Massenentlassungsanzeige nötig?
Nach § 17 Kündigungsschutzgesetz, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen eine nach Betriebsgröße gestaffelte Zahl von Entlassungen erreicht wird. Ob das bei Ihnen der Fall ist, prüft Ihr Anwalt.
Brauchen wir immer einen Sozialplan?
Nicht immer. Er kommt bei Betriebsänderungen in Betrieben mit Betriebsrat in Betracht. Die Voraussetzungen im Einzelfall klärt Ihr Anwalt. Hintergründe im Ratgeber Betriebsrat in der Restrukturierung.
Wie halte ich gute Leute während des Abbaus?
Durch frühe, persönliche Gespräche über ihre Zukunft im Unternehmen. Wer weiß, dass er gebraucht wird, sucht seltener woanders. Das plane ich von Beginn an mit.
Begleiten Sie auch kleine Betriebe ohne Betriebsrat?
Ja. Auch ohne Betriebsrat gelten Kündigungsschutz und Fristen, und die Gespräche sind nicht leichter. Den Umfang klären wir im Erstgespräch.
Wie lange dauert so ein Prozess?
Das hängt von Größe, Beteiligung des Betriebsrats und Fristen ab. Einen Zeitplan erstelle ich mit Ihnen und Ihrem Anwalt zu Beginn.