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Ratgeber

Stellenanzeige schreiben, die Bewerber anspricht

Eine gute Stellenanzeige beantwortet die Fragen der Bewerber, nicht die des Unternehmens: Was tue ich hier, was bringe ich mit, was bekomme ich, und wie bewerbe ich mich einfach. Sie ist konkret, diskriminierungsfrei nach dem AGG formuliert und spricht alle Geschlechter an. Eine Gehaltsangabe ist heute ein starker Vorteil und wird mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie künftig zur Pflicht.

Von Patrick Perschbach · Stand: Oktober 2026

Warum viele Anzeigen nicht funktionieren

Viele Stellenanzeigen klingen gleich: ein dynamisches Team, flache Hierarchien, spannende Aufgaben. Bewerber lesen darüber hinweg. Sie wollen wissen, was sie konkret erwartet und warum sie gerade zu Ihnen wechseln sollten. Fehlt das, bewerben sich die Falschen oder niemand.

Gerade im Mittelstand und in ländlichen Regionen haben Sie Vorteile, die Bewerber interessieren: kurze Wege, sichtbare Wirkung, Nähe zum Wohnort. Diese gehören in die Anzeige.

Ein zweiter Grund: Die Anzeige wird oft aus einer alten Stellenbeschreibung kopiert. Sie beschreibt dann, was die Stelle vor Jahren war, nicht was sie heute leisten soll. Nehmen Sie sich deshalb vor dem Schreiben eine halbe Stunde mit der künftigen Führungskraft. Klären Sie, was die neue Person im ersten Jahr erreichen soll. Daraus ergeben sich Aufgaben und Anforderungen fast von selbst.

Der Aufbau, der sich bewährt hat

  1. Stellentitel: so, wie Bewerber suchen, ohne interne Fantasienamen, mit (m/w/d).
  2. Einstieg: zwei Sätze, warum es die Stelle gibt und was sie bewirkt.
  3. Aufgaben: fünf bis sieben konkrete Tätigkeiten, die wichtigsten zuerst.
  4. Anforderungen: trennen in Muss und Wunsch. Lange Listen schrecken gute Bewerber ab.
  5. Angebot: Gehalt oder Gehaltsspanne, Arbeitszeit, Arbeitsort, mobile Arbeit, Einarbeitung.
  6. Über das Unternehmen: kurz und ehrlich, mit dem, was Sie wirklich ausmacht.
  7. Bewerbungsweg: Ansprechpartner mit Namen und Telefonnummer, einfache Bewerbung ohne Hürden.

Wie die Anzeige in den gesamten Auswahlprozess passt, zeigt der Ratgeber Recruiting-Prozess in klaren Schritten.

Was das AGG für Stellenanzeigen bedeutet

Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ausgeschrieben werden. Geschützt sind nach § 1 AGG die Merkmale Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.

RiskantBesser
junges, dynamisches Teamein Team, das schnell entscheidet
Muttersprache Deutschsehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Berufseinsteiger bis 30auch für Berufseinsteiger geeignet
SekretärinAssistenz der Geschäftsführung (m/w/d)

Verstöße können teuer werden. Nach § 15 AGG können abgelehnte Bewerber eine Entschädigung verlangen, bei einer Nichteinstellung bis zu drei Monatsgehälter, wenn sie auch ohne Benachteiligung nicht eingestellt worden wären. Der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Der Zusatz (m/w/d) ist eine übliche Form, alle Geschlechter anzusprechen. Diese Hinweise sind allgemein und keine Rechtsberatung.

Gehalt angeben: Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt

Die Richtlinie (EU) 2023/970 sieht vor, dass Bewerber das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne erfahren, entweder in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch. Außerdem sollen Arbeitgeber nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen dürfen. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht endete am 7. Juni 2026.

Ein deutsches Umsetzungsgesetz war zum Stand dieses Ratgebers noch nicht verabschiedet. Die genauen Pflichten für Arbeitgeber in Deutschland stehen deshalb noch nicht fest. Unabhängig davon gilt: Eine Gehaltsspanne in der Anzeige spart beiden Seiten Zeit und verhindert Gespräche, die am Ende am Geld scheitern.

Checkliste vor der Veröffentlichung

  • Würde ein Bewerber den Titel bei einer Suche eingeben?
  • Sind die Aufgaben konkret genug, um sich einen Arbeitstag vorzustellen?
  • Stehen höchstens fünf Muss-Anforderungen in der Liste?
  • Ist eine Gehaltsspanne genannt?
  • Sind alle Formulierungen frei von Bezügen zu Alter, Geschlecht oder Herkunft?
  • Gibt es einen Ansprechpartner mit Namen und Telefonnummer?
  • Lässt sich die Bewerbung in wenigen Minuten absenden, auch vom Handy?

Wie ich bei Stellenanzeigen und Recruiting helfe

Im Recruiting fange ich nicht mit der Anzeige an, sondern mit dem Bedarf: Welche Rolle braucht Ihr Unternehmen wirklich, und welches Profil passt dazu? Danach formuliere ich mit Ihnen Anzeigen, wähle Kanäle und begleite die Auswahl, auf Wunsch bis zur Einstellung. Mehr dazu finden Sie unter Recruiting und Personalstrategie und auf der Seite Fachkräfte gewinnen.

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Häufige Fragen

Muss ich (m/w/d) in den Stellentitel schreiben?

Wichtig ist, dass die Anzeige alle Geschlechter anspricht und niemanden ausschließt. Der Zusatz (m/w/d) ist dafür die übliche und eindeutige Form. Alternativ sind neutrale Formulierungen möglich.

Muss ich das Gehalt schon heute angeben?

Eine allgemeine Pflicht in Deutschland bestand zum Stand dieses Ratgebers noch nicht, weil das Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie fehlte. Die Richtlinie sieht die Angabe aber vor. Wer schon jetzt eine Spanne nennt, ist vorbereitet und erhält oft passendere Bewerbungen.

Wie lang sollte eine Stellenanzeige sein?

So kurz wie möglich, so lang wie nötig. Entscheidend ist, dass Aufgaben, Anforderungen, Angebot und Bewerbungsweg schnell zu finden sind. Viele Bewerber lesen auf dem Handy.

Wo veröffentliche ich die Anzeige?

Das hängt von der Zielgruppe ab: Jobbörsen, die eigene Website, die Agentur für Arbeit, regionale Medien oder Empfehlungen der eigenen Mitarbeiter. Mehr dazu im Ratgeber Arbeitgeber in der ländlichen Region.

Darf ich nach dem bisherigen Gehalt fragen?

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sieht vor, dass Arbeitgeber Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Entgelt fragen. Bis zum deutschen Umsetzungsgesetz ist die genaue Regelung offen. Schon heute ist es sinnvoller, nach der Gehaltsvorstellung zu fragen und selbst eine Spanne zu nennen.

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