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Ratgeber

Was gehört in den Vertrag mit einem Interim Manager?

Ein Vertrag mit einem selbständigen Interim Manager ist in der Regel ein Dienstvertrag nach § 611 BGB, kein Arbeitsvertrag. Hinein gehören mindestens die Leistungsbeschreibung, die Befugnisse, das Honorar, Laufzeit und Kündigung, Vertraulichkeit, Haftung und die Berichtspflichten. Je klarer diese Punkte geregelt sind, desto weniger Streit und desto schneller die Ergebnisse.

Von Patrick Perschbach · Stand: Oktober 2026

Warum ein klarer Vertrag Zeit spart

Im Interim Management bleibt keine lange Einarbeitung. Unklare Absprachen fallen deshalb schnell auf: Darf der Interim Manager Verträge unterschreiben? Wem berichtet er? Was passiert, wenn das Ziel früher erreicht ist? Wer das vorher regelt, spart sich Diskussionen im laufenden Mandat.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Den Vertrag sollte Ihr Anwalt prüfen. Rechtlich verantwortlich bleibt Ihr Anwalt.

Dienstvertrag statt Arbeitsvertrag

Ein selbständiger Interim Manager schuldet eine Tätigkeit, keinen bestimmten Erfolg. Das spricht für einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB. Ein Werkvertrag passt meist nicht, weil Führung kein abgeschlossenes Werk ist. Ein Arbeitsvertrag ist es ebenfalls nicht, denn der Interim Manager soll gerade nicht als Arbeitnehmer eingegliedert sein.

Wichtig: Für die Einordnung zählt nicht die Überschrift, sondern die tatsächliche Durchführung. Wie Sie Risiken bei der Sozialversicherung vermeiden, lesen Sie im Ratgeber Scheinselbstständigkeit bei Interim Managern.

Die Bausteine des Vertrags

BausteinWas geregelt werden sollte
LeistungsbeschreibungZiel des Mandats, Aufgaben, erwartete Ergebnisse, Umfang in Tagen pro Woche oder Monat
BefugnisseFunktion gegenüber Team und Dritten, Unterschriftsrechte, Budgetgrenzen, ggf. Vollmacht
HonorarTagessatz, Stundensatz oder Pauschale, Reisekosten, Abrechnungsrhythmus, Zahlungsziel
Laufzeit und KündigungStart, geplantes Ende, Verlängerungsoption, ordentliche und außerordentliche Kündigung
VertraulichkeitUmgang mit Geschäftsgeheimnissen, Personaldaten, Unterlagen nach Ende des Mandats
DatenschutzZugriff auf personenbezogene Daten und die dazu nötigen Regelungen
HaftungHaftungsumfang, Haftungsgrenzen, Versicherung
BerichtspflichtenAn wen, wie oft, in welcher Form
ÜbergabeDokumentation und Übergabe an Nachfolger oder Team

Was ein Interim Personalleiter im Alltag tatsächlich übernimmt, hilft bei der Leistungsbeschreibung. Eine Übersicht finden Sie unter Aufgaben eines Interim Personalleiters.

Befugnisse genau beschreiben

Der häufigste Streitpunkt sind Befugnisse. Ein Interim Manager ohne Entscheidungsrechte wird schnell zum Berater, der Empfehlungen schreibt. Halten Sie fest, welche Entscheidungen er allein treffen darf und wo er die Geschäftsführung einbindet. Bei Personalthemen gehören dazu etwa Einstellungen, Abmahnungen oder Gespräche mit dem Betriebsrat.

Soll der Interim Manager nach außen auftreten, zum Beispiel gegenüber Kunden, Banken oder Behörden, braucht er eine passende Vollmacht. Bei einer Interim Geschäftsführung kommen gesellschaftsrechtliche Fragen hinzu, die Ihr Anwalt klären sollte.

Laufzeit und Kündigung

Die meisten Mandate haben ein geplantes Ende und eine Option zur Verlängerung. Regeln Sie, mit welcher Frist beide Seiten ordentlich kündigen können. Ohne eigene Vereinbarung gelten für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind, die Fristen aus § 621 BGB, die sich danach richten, wie die Vergütung bemessen ist. Bei Diensten höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen, erlaubt § 627 BGB unter Umständen eine Kündigung ohne wichtigen Grund. Ob das im Einzelfall greift und ob es vertraglich abweichend geregelt werden soll, klärt Ihr Anwalt.

Checkliste vor der Unterschrift

  • Ist das Ziel des Mandats in zwei bis drei Sätzen beschrieben?
  • Sind Umfang und Präsenz realistisch und schriftlich festgehalten?
  • Wissen alle Beteiligten, welche Befugnisse der Interim Manager hat?
  • Ist klar, wie und wann abgerechnet wird?
  • Gibt es eine Regel für Verlängerung und vorzeitiges Ende?
  • Sind Vertraulichkeit, Datenschutz und Haftung geregelt?
  • Ist die Übergabe am Ende beschrieben?

So gehe ich bei Vertrag und Angebot vor

Nach dem Erstgespräch kläre ich mit Ihnen Ziel, Umfang und Befugnisse. Daraus entsteht ein schriftliches Angebot, das genau diese Punkte festhält. Das Honorar vereinbaren wir individuell als Tagessatz, Stundensatz oder Pauschale. Während des Mandats berichte ich regelmäßig und klar, und am Ende plane ich die Übergabe an eine neue Führungskraft oder Ihr Team. Bei rechtlichen Fragen arbeite ich mit dem Anwalt Ihres Unternehmens zusammen. Wie ein Mandat abläuft, sehen Sie unter Ablauf.

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Häufige Fragen

Ist ein Interim-Vertrag ein Werkvertrag?

In der Regel nicht. Ein Interim Manager schuldet eine Tätigkeit, keinen abgeschlossenen Erfolg. Deshalb wird meist ein Dienstvertrag geschlossen. Die genaue Einordnung prüft Ihr Anwalt.

Kann ein Interim Manager Kündigungen unterschreiben?

Das hängt von den Befugnissen und Vollmachten ab, die Sie ihm erteilen. Halten Sie im Vertrag fest, welche Personalentscheidungen er treffen darf. Bei Kündigungen sollte immer Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht eingebunden sein.

Brauche ich einen Vertrag, wenn ich über einen Provider gehe?

Ja, meist sogar zwei: einen zwischen Ihnen und dem Provider und einen zwischen Provider und Interim Manager. Achten Sie darauf, dass Leistung, Befugnisse und Berichtswege trotzdem klar sind. Den direkten Weg beschreibt der Ratgeber Interim Manager finden.

Was passiert, wenn das Ziel früher erreicht ist?

Das sollte der Vertrag regeln, etwa über eine Kündigungsfrist oder ein vereinbartes Ende nach Zielerreichung. So zahlen Sie nur für die Zeit, in der Sie die Leistung brauchen.

Wer erstellt den Vertragsentwurf?

Das kann der Interim Manager mit seinem Angebot vorschlagen oder Ihr Unternehmen mit eigener Vorlage. Entscheidend ist, dass beide Seiten die Punkte aus der Checkliste geklärt haben. Lassen Sie den Entwurf in jedem Fall von Ihrem Anwalt prüfen, bevor Sie unterschreiben.

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