Ratgeber
Ab wie vielen Mitarbeitern braucht ein Unternehmen eine Personalabteilung?
Eine feste Mitarbeiterzahl, ab der eine Personalabteilung Pflicht ist, gibt es nicht. Mit wachsender Größe greifen aber gesetzliche Schwellen, etwa ab 5, mehr als 10, 20, mehr als 20, 50 und mehr als 100 Beschäftigten, die Personalarbeit deutlich anspruchsvoller machen. Spätestens wenn die Geschäftsführung Personalthemen nicht mehr nebenbei sauber erledigen kann, lohnt sich eine eigene HR-Funktion.
Von Patrick Perschbach · Stand: Oktober 2026
Warum die Frage so oft zu spät gestellt wird
In vielen Betrieben wächst die Personalarbeit leise mit. Erst erledigt sie der Inhaber, dann die Buchhaltung, dann eine Assistenz. Irgendwann stapeln sich Bewerbungen, Verträge sind uneinheitlich, und niemand kennt die Fristen. Die Folgen sind verlorene Bewerber, Fehler bei Verträgen und Konflikte, die zu spät angegangen werden.
Die Mitarbeiterzahl ist ein guter Anlass, die Frage zu stellen, denn mit ihr ändern sich die rechtlichen Pflichten. Eine Pflicht zur Personalabteilung gibt es nirgends.
Diese Schwellen ändern rechtlich etwas
| Schwelle | Was sich ändert | Grundlage |
|---|---|---|
| mindestens 5 ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer | Ein Betriebsrat kann gewählt werden, wenn drei davon wählbar sind | § 1 BetrVG |
| mehr als 10 Arbeitnehmer | Allgemeiner Kündigungsschutz greift; Teilzeitkräfte zählen anteilig | § 23 KSchG |
| 21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer | Betriebsrat mit drei Mitgliedern statt einem | § 9 BetrVG |
| mindestens 20 Arbeitsplätze | Pflicht, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen | § 154 SGB IX |
| mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Unternehmen | Betriebsrat muss Einstellungen und Versetzungen zustimmen | § 99 BetrVG |
| mindestens 50 Beschäftigte | Pflicht zu einer internen Meldestelle für Hinweisgeber | § 12 HinSchG |
| mehr als 100 ständig Beschäftigte | Wirtschaftsausschuss ist zu bilden | § 106 BetrVG |
| mehr als 200 Beschäftigte im Betrieb | Individueller Auskunftsanspruch zum Entgelt | § 12 EntgTranspG |
Die Tabelle ist eine vereinfachte Übersicht. Die Gesetze zählen unterschiedlich, mal Arbeitnehmer im Betrieb, mal im Unternehmen, mal Arbeitsplätze. Beim Kündigungsschutz zählen Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Wochenstunden zur Hälfte und mit bis zu 30 Stunden zu drei Vierteln. Bei der Schwerbehindertenquote gelten für Arbeitgeber unter 40 und unter 60 Arbeitsplätzen erleichterte Regeln. Das ist keine Rechtsberatung, für Ihren Fall ist Ihr Anwalt zuständig.
Woran Sie merken, dass HR nebenbei nicht mehr reicht
- Bewerber warten Wochen auf eine Antwort oder springen ab.
- Arbeitsverträge sehen je nach Jahrgang unterschiedlich aus.
- Niemand hat einen Überblick über Probezeiten, Befristungen und Urlaub.
- Führungskräfte fragen bei Personalthemen immer die Geschäftsführung.
- Der Betriebsrat ist gegründet, und es gibt niemanden, der die Zusammenarbeit führt.
- Kündigungen und Abmahnungen werden ohne klare Linie ausgesprochen.
- Die Geschäftsführung verbringt mehr Zeit mit Personalverwaltung als mit dem Geschäft.
Gibt es eine Faustregel für die Größe?
In der Praxis kursieren Betreuungsquoten, also wie viele Mitarbeiter eine HR-Kraft betreut. Belastbare, allgemein gültige Zahlen dazu gibt es nicht, denn der Bedarf hängt von Branche, Fluktuation, Tarifbindung und dem Anteil ausgelagerter Aufgaben wie der Lohnabrechnung ab. Eine verbreitete Faustregel lautet: Sobald eine Person überwiegend mit Personalthemen beschäftigt ist, sollte diese Rolle bewusst gestaltet und nicht nebenbei mitgetragen werden.
Zwischenlösungen vor der eigenen Abteilung
| Lösung | Passt, wenn |
|---|---|
| Lohnabrechnung auslagern | Verwaltung bindet zu viel Zeit, Führungsthemen laufen noch |
| Externe HR-Unterstützung an einzelnen Tagen | Es fehlt Erfahrung, aber noch keine volle Stelle |
| Interim Personalleitung für den Aufbau | Die Abteilung soll entstehen und danach übergeben werden |
| Eigene HR-Stelle | Personalarbeit ist dauerhaft eine volle Aufgabe |
Wie Personalarbeit ohne eigene Abteilung organisiert werden kann, beschreibt die Seite HR ohne Personalabteilung. Wer den Schritt zur eigenen Abteilung gehen will, findet Hinweise unter Personalabteilung aufbauen.
In welcher Reihenfolge Sie vorgehen
- Bestand aufnehmen: Welche Personalaufgaben gibt es, wer erledigt sie heute?
- Pflichten prüfen: Welche Schwellen haben Sie erreicht oder erreichen Sie bald?
- Entscheiden, was intern bleibt und was ausgelagert wird.
- Rolle und Profil der künftigen HR-Funktion festlegen.
- Prozesse und Vorlagen einheitlich machen, dann besetzen.
Einen Überblick über alle Phasen der Personalarbeit gibt der Ratgeber Employee-Lifecycle.
Wie ich beim Aufbau unterstütze
Ich helfe Unternehmen, ihre Personalarbeit so aufzustellen, wie sie es tatsächlich brauchen. Das kann ein Einsatz an einzelnen Tagen pro Woche sein oder eine Personalleitung auf Zeit, die eine Abteilung aufbaut und dann an Ihr Team übergibt. Ich lege mich dabei nicht auf eine bestimmte HR-Software fest. Mehr dazu unter HR-Beratung für den Mittelstand.
Häufige Fragen
Ist eine Personalabteilung ab einer bestimmten Größe Pflicht?
Nein. Kein Gesetz schreibt eine Personalabteilung vor. Mit der Größe wachsen aber die Pflichten, etwa beim Kündigungsschutz, bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen oder beim Hinweisgeberschutz.
Braucht ein Betrieb mit Betriebsrat eine HR-Abteilung?
Nicht zwingend, aber jemand muss die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat führen und die Beteiligungsrechte kennen. Ab mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern im Unternehmen muss der Betriebsrat zum Beispiel Einstellungen zustimmen.
Kann ich die Personalarbeit komplett auslagern?
Verwaltungsaufgaben wie die Lohnabrechnung lassen sich gut auslagern. Führungsaufgaben wie Auswahl, Gespräche und Trennungen bleiben im Unternehmen. Hier hilft eine erfahrene Person, die das Unternehmen kennt.
Was kostet der Aufbau einer Personalabteilung?
Das hängt von Größe und Ausgangslage ab. Ein Interim-Mandat für den Aufbau ist zeitlich begrenzt und wird individuell vereinbart. Orientierung gibt die Seite Kosten.
Wer kümmert sich um die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz?
Das kann eine geeignete Person im Unternehmen sein oder ein externer Dienstleister. Wichtig sind Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und die nötige Fachkunde. Ab in der Regel 50 Beschäftigten ist eine solche Stelle Pflicht. Ihr Anwalt klärt, welche Lösung für Sie passt.
Stand: Oktober 2026
Quellen:
- § 1 BetrVG, Errichtung von Betriebsräten
- § 9 BetrVG, Zahl der Betriebsratsmitglieder
- § 99 BetrVG, Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- § 106 BetrVG, Wirtschaftsausschuss
- § 23 KSchG, Geltungsbereich
- § 154 SGB IX, Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- § 12 HinSchG, Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen
- § 12 EntgTranspG, Reichweite des Auskunftsanspruchs