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Ratgeber

Ab wie vielen Mitarbeitern braucht ein Unternehmen eine Personalabteilung?

Eine feste Mitarbeiterzahl, ab der eine Personalabteilung Pflicht ist, gibt es nicht. Mit wachsender Größe greifen aber gesetzliche Schwellen, etwa ab 5, mehr als 10, 20, mehr als 20, 50 und mehr als 100 Beschäftigten, die Personalarbeit deutlich anspruchsvoller machen. Spätestens wenn die Geschäftsführung Personalthemen nicht mehr nebenbei sauber erledigen kann, lohnt sich eine eigene HR-Funktion.

Von Patrick Perschbach · Stand: Oktober 2026

Warum die Frage so oft zu spät gestellt wird

In vielen Betrieben wächst die Personalarbeit leise mit. Erst erledigt sie der Inhaber, dann die Buchhaltung, dann eine Assistenz. Irgendwann stapeln sich Bewerbungen, Verträge sind uneinheitlich, und niemand kennt die Fristen. Die Folgen sind verlorene Bewerber, Fehler bei Verträgen und Konflikte, die zu spät angegangen werden.

Die Mitarbeiterzahl ist ein guter Anlass, die Frage zu stellen, denn mit ihr ändern sich die rechtlichen Pflichten. Eine Pflicht zur Personalabteilung gibt es nirgends.

Diese Schwellen ändern rechtlich etwas

SchwelleWas sich ändertGrundlage
mindestens 5 ständige wahlberechtigte ArbeitnehmerEin Betriebsrat kann gewählt werden, wenn drei davon wählbar sind§ 1 BetrVG
mehr als 10 ArbeitnehmerAllgemeiner Kündigungsschutz greift; Teilzeitkräfte zählen anteilig§ 23 KSchG
21 bis 50 wahlberechtigte ArbeitnehmerBetriebsrat mit drei Mitgliedern statt einem§ 9 BetrVG
mindestens 20 ArbeitsplätzePflicht, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen§ 154 SGB IX
mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer im UnternehmenBetriebsrat muss Einstellungen und Versetzungen zustimmen§ 99 BetrVG
mindestens 50 BeschäftigtePflicht zu einer internen Meldestelle für Hinweisgeber§ 12 HinSchG
mehr als 100 ständig BeschäftigteWirtschaftsausschuss ist zu bilden§ 106 BetrVG
mehr als 200 Beschäftigte im BetriebIndividueller Auskunftsanspruch zum Entgelt§ 12 EntgTranspG

Die Tabelle ist eine vereinfachte Übersicht. Die Gesetze zählen unterschiedlich, mal Arbeitnehmer im Betrieb, mal im Unternehmen, mal Arbeitsplätze. Beim Kündigungsschutz zählen Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Wochenstunden zur Hälfte und mit bis zu 30 Stunden zu drei Vierteln. Bei der Schwerbehindertenquote gelten für Arbeitgeber unter 40 und unter 60 Arbeitsplätzen erleichterte Regeln. Das ist keine Rechtsberatung, für Ihren Fall ist Ihr Anwalt zuständig.

Woran Sie merken, dass HR nebenbei nicht mehr reicht

  • Bewerber warten Wochen auf eine Antwort oder springen ab.
  • Arbeitsverträge sehen je nach Jahrgang unterschiedlich aus.
  • Niemand hat einen Überblick über Probezeiten, Befristungen und Urlaub.
  • Führungskräfte fragen bei Personalthemen immer die Geschäftsführung.
  • Der Betriebsrat ist gegründet, und es gibt niemanden, der die Zusammenarbeit führt.
  • Kündigungen und Abmahnungen werden ohne klare Linie ausgesprochen.
  • Die Geschäftsführung verbringt mehr Zeit mit Personalverwaltung als mit dem Geschäft.

Gibt es eine Faustregel für die Größe?

In der Praxis kursieren Betreuungsquoten, also wie viele Mitarbeiter eine HR-Kraft betreut. Belastbare, allgemein gültige Zahlen dazu gibt es nicht, denn der Bedarf hängt von Branche, Fluktuation, Tarifbindung und dem Anteil ausgelagerter Aufgaben wie der Lohnabrechnung ab. Eine verbreitete Faustregel lautet: Sobald eine Person überwiegend mit Personalthemen beschäftigt ist, sollte diese Rolle bewusst gestaltet und nicht nebenbei mitgetragen werden.

Zwischenlösungen vor der eigenen Abteilung

LösungPasst, wenn
Lohnabrechnung auslagernVerwaltung bindet zu viel Zeit, Führungsthemen laufen noch
Externe HR-Unterstützung an einzelnen TagenEs fehlt Erfahrung, aber noch keine volle Stelle
Interim Personalleitung für den AufbauDie Abteilung soll entstehen und danach übergeben werden
Eigene HR-StellePersonalarbeit ist dauerhaft eine volle Aufgabe

Wie Personalarbeit ohne eigene Abteilung organisiert werden kann, beschreibt die Seite HR ohne Personalabteilung. Wer den Schritt zur eigenen Abteilung gehen will, findet Hinweise unter Personalabteilung aufbauen.

In welcher Reihenfolge Sie vorgehen

  1. Bestand aufnehmen: Welche Personalaufgaben gibt es, wer erledigt sie heute?
  2. Pflichten prüfen: Welche Schwellen haben Sie erreicht oder erreichen Sie bald?
  3. Entscheiden, was intern bleibt und was ausgelagert wird.
  4. Rolle und Profil der künftigen HR-Funktion festlegen.
  5. Prozesse und Vorlagen einheitlich machen, dann besetzen.

Einen Überblick über alle Phasen der Personalarbeit gibt der Ratgeber Employee-Lifecycle.

Wie ich beim Aufbau unterstütze

Ich helfe Unternehmen, ihre Personalarbeit so aufzustellen, wie sie es tatsächlich brauchen. Das kann ein Einsatz an einzelnen Tagen pro Woche sein oder eine Personalleitung auf Zeit, die eine Abteilung aufbaut und dann an Ihr Team übergibt. Ich lege mich dabei nicht auf eine bestimmte HR-Software fest. Mehr dazu unter HR-Beratung für den Mittelstand.

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Häufige Fragen

Ist eine Personalabteilung ab einer bestimmten Größe Pflicht?

Nein. Kein Gesetz schreibt eine Personalabteilung vor. Mit der Größe wachsen aber die Pflichten, etwa beim Kündigungsschutz, bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen oder beim Hinweisgeberschutz.

Braucht ein Betrieb mit Betriebsrat eine HR-Abteilung?

Nicht zwingend, aber jemand muss die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat führen und die Beteiligungsrechte kennen. Ab mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern im Unternehmen muss der Betriebsrat zum Beispiel Einstellungen zustimmen.

Kann ich die Personalarbeit komplett auslagern?

Verwaltungsaufgaben wie die Lohnabrechnung lassen sich gut auslagern. Führungsaufgaben wie Auswahl, Gespräche und Trennungen bleiben im Unternehmen. Hier hilft eine erfahrene Person, die das Unternehmen kennt.

Was kostet der Aufbau einer Personalabteilung?

Das hängt von Größe und Ausgangslage ab. Ein Interim-Mandat für den Aufbau ist zeitlich begrenzt und wird individuell vereinbart. Orientierung gibt die Seite Kosten.

Wer kümmert sich um die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz?

Das kann eine geeignete Person im Unternehmen sein oder ein externer Dienstleister. Wichtig sind Unabhängigkeit, Vertraulichkeit und die nötige Fachkunde. Ab in der Regel 50 Beschäftigten ist eine solche Stelle Pflicht. Ihr Anwalt klärt, welche Lösung für Sie passt.

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